Die Schulen erhalten neue Richtlinien für die Inanspruchnahme externer Angebote im Bereich der Sexualpädagogik. Nur jene Organisationen sollen für Aufklärungsarbeit in den Unterricht geholt werden dürfen, die auf einer von der Geschäftsstelle Sexualpädagogik erstellten Website eine entsprechende Beurteilung aufweisen, heißt es in einem Rundschreiben des Bildungsministeriums. Nach Inanspruchnahme müssen Lehrkräfte verpflichtend Feedback über die Arbeit des Anbieters abgeben.