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Brief an Minister: GdP fordert bessere Versorgung für Unverheiratete nach Tod

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Wenn ein Polizist im Dienst stirbt, ist es völlig egal für die Familie, ob die Partner verheiratet waren, meint die Gewerkschaft der Polizei. Sie hofft nun auf eine Gesetzesinitiative.

Die Gewerkschaft der Polizei im Saarland (GdP) fordert, dass auch unverheiratete Familien von getöteten Polizeibeamten einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. "Jüngst erst hat die Tötung unseres Kollegen in Lauchhammer auf dramatische Weise gezeigt: Wir müssen Polizeifamilien in solchen Fällen besser absichern!", sagte der GdP-Vorsitzende Andreas Rinnert der Deutschen Presse-Agentur (dpa). 

Obwohl der gewaltsame Tod eines Kollegen die gesamte Familie auch wirtschaftlich erheblich treffe, sei die Lebensgefährtin sowohl von einer Versorgung mit Witwengeld oder Unterhaltsbeitrag als auch von der einmaligen Unfallentschädigung ausgeschlossen. 

GdP: Anliegen in Innenministerkonferenz einbringen

In einem offenen Brief an den saarländischen Innenminister Reinhold Jost (SPD) appelliert Rinnert, diese "sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung" im Versorgungsrecht des Saarlandes zu beenden und durch eine Gesetzesinitiative "ein klares Zeichen zu setzen, dass die Familien unserer im Dienst getöteten Kolleginnen und Kollegen unfall- und versorgungsrechtlich nicht allein gelassen werden, nur weil keine Ehe bestand." Zugleich bittet die GdP den Minister, das Anliegen in die Innenministerkonferenz einzubringen und für eine bundesweit einheitliche Regelung zugunsten der "unverheirateten Familien" einzutreten.

Der mutmaßlich auf einen Mord zurückgehende Tod eines Kollegen der Gemeinsamen Fahndungsgruppe von sächsischer Landespolizei und Bundespolizei Anfang Januar dieses Jahres habe die GdP im Saarland "tief erschüttert". Er habe aber auch die Frage der Versorgung der Familien von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei sogenannten "qualifizierten Dienstunfällen" erneut auf die Tagesordnung gehoben. Der getötete Kollege habe mit seiner Lebenspartnerin und Kindern zusammengelebt, mit gemeinsamer Erziehung und gemeinsamem Unterhalt. "Dieses Lebensmodell dürfte auch auf Beamtinnen und Beamte der Saarländischen Landespolizei zutreffen", heißt es in dem Brief. 

"Mit zeitgemäßen Regelungen der Lebensrealität anpassen"

Bereits im September 2023 habe das Saarland die Unfallentschädigung und Hinterbliebenenversorgung für Polizeibeschäftigte spürbar erhöht und hierdurch von der Schlusslicht-Position in ein gesundes Mittelfeld geführt, sagte Rinnert. "Diese Anpassungen waren ein gutes und wichtiges Zeichen von Wertschätzung für unseren gefahrenträchtigen und herausfordernden Polizeiberuf", sagte der GdP-Chef. "Aber das darf noch nicht das Ende der Fahnenstange sein: Hier müssen wir uns durch zeitgemäße Regelungen der Lebensrealität anpassen!" Es dürfe nicht sein, dass man in vergleichbaren Fällen bei "unverheirateten Familien" zu privaten Spenden aufrufen müsse, um betroffene Familien finanziell zu stützen. Hier sei der Dienstherr im Rahmen der Fürsorgepflicht gefragt.

Innenminister Reinhold Jost (SPD) teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Der Staat ist gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familien verpflichtet. Wir werden die besondere Situation der Familien und Hinterbliebenen mit dem Finanzministerium besprechen und uns hier einbringen."




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