Bei Wahlentscheidungen ist kein rationaler Tauschhandel möglich
Wähler können nicht als reine Nutzenmaximierer handeln. Bei der Stimmabgabe geht es um generalisierte Zustimmung, nicht um Interessenvertretung.
Wähler können nicht als reine Nutzenmaximierer handeln. Bei der Stimmabgabe geht es um generalisierte Zustimmung, nicht um Interessenvertretung.