Für den Schweizer Verdächtigen gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Weil er einer Auslieferung an Österreich nicht zustimmte, muss ein Urteil der Schweizer Justiz abgewartet werden. Ein Bericht aus Linz steht noch aus. Die ÖBB erlitt durch die Drohungen großen finanziellen Schaden – die Steuerzahler noch viel mehr.