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Steuern für Selbstständige: So sparen Sie effektiv und legal

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Wer angestellt ist, braucht sich um seine Steuer meist wenig zu kümmern. Anders sieht das bei Selbstständigen aus. Lesen Sie hier, wie Sie Steuern sparen. Wer selbstständig ist, muss sich um seine steuerlichen Abgaben selbst kümmern. Welche Steuern anfallen, hängt vor allem von der Art der Tätigkeit ab. Selbstständige müssen grundsätzlich einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Viele lassen sich dabei von einem Steuerberater unterstützen, was jedoch nicht immer notwendig ist. Gut informiert zu sein, zahlt sich aus. Welche Steuern fallen an? Die drei wichtigsten Steuern, die Selbstständige zahlen müssen, sind die Einkommenssteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer: Einkommenssteuer: Die Einkommenssteuer muss einmal jährlich abgegeben werden. Dafür gilt im Jahr 2025 ein Freibetrag von 12.096 Euro. Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen oberhalb dieses Betrags liegt, müssen Sie überhaupt Steuern zahlen. Lesen Sie hier, was das zu versteuernde Einkommen genau ist. Gewerbesteuer: Betreiben Sie ein Gewerbe, kommt zur Einkommenssteuer Gewerbesteuer hinzu. Hier gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) zahlen für jeden Euro Gewinn Gewerbesteuer sowie eine Körperschaftssteuer von 25 Prozent. Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer besteuert den Austausch von Waren und Dienstleistungen und wird von dem Endverbraucher direkt an Sie gezahlt. Sie müssen das Geld dann dem Finanzamt weiterleiten. Die Umsatzsteuer berechnen Sie, indem Sie den Steuersatz mit dem Netto-Preis addieren. Daraus ergibt sich der Brutto-Preis. Der allgemeine Steuersatz liegt bei 19 Prozent, der ermäßigte bei 7 Prozent. Gegebenenfalls können Sie den Betrag mit der Vorsteuer verrechnen lassen. Aufgepasst: Laut der Kleinunternehmerregelung muss die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich weniger als 100.000 Euro betragen wird. Steuern sparen – legale Tipps und Tricks Je mehr Ausgaben Selbstständige haben, desto geringer die Steuerlast. Denn: Beruflich bedingte Ausgaben mindern den zu versteuernden Gewinn. Höhere Ausgaben bedeuten niedrigere Gewinne – und entsprechend weniger Steuern. Grundsätzlich können Sie alle Ausgaben von der Steuer absetzen , die für Ihre Arbeit notwendig waren. Wichtig ist nur, dass die Ausgaben für das Finanzamt nachvollziehbar und plausibel bleiben. Unter anderem können Sie die folgenden Ausgaben absetzen: Dienstwagen und Diensthandy Büroartikel Werbematerialien, Anzeigekosten und Werbegeschenke Kosten für Kundenpflege (auch Geschäftsessen) Arbeitsräume Wenn Sie zu Hause arbeiten, können Sie sogar Ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Dafür müssen Sie einen Raum vorweisen, in dem Sie überwiegend oder ausschließlich arbeiten. Berechnen Sie Ihre Mietkosten anteilig für den Raum. Auf die Art lassen sich bis zu 1.250 Euro absetzen. Tipp: Es lassen sich auch bis zu 40 Prozent der geplanten Investitionen für die nächsten drei Jahre geltend machen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Sie liquide bleiben, auch wenn größere Investitionen anstehen. Bleiben die Investitionen aus, müssen Sie allerdings nachzahlen. Lesen Sie auch: Clever sparen: So drücken Sie Ihre Steuerlast Steuern Sparen: Kapitalertragssteuer umgehen Können Sie Ihr Auto als Dienstwagen abrechnen? Das Thema Dienstwagen wirft bei vielen Selbstständigen Fragen auf. Ab einer nachgewiesenen beruflichen Nutzung von 50 Prozent haben Sie die Möglichkeit, den Kaufpreis sowie alle anderen Kfz-Kosten von der Steuer abzusetzen. Dazu zählen unter anderem Versicherungs- und sogar Unfallkosten. Ebenfalls absetzbar sind Auto-Reparaturen (unter gewissen Voraussetzungen) sowie Fahrten über die Pendlerpauschale . Auch mit Dienstfahrzeugen dürfen Sie private Fahrten unternehmen. Die privaten Fahrtkosten sind allerdings nicht von der Steuer absetzbar. Nachweisen müssen Sie Ihre Fahrten mit einem Fahrtenbuch. Ist ein Steuerberater immer notwendig? Das deutsche Steuerrecht und Steuersystem sind kompliziert und umfangreich. Viele Menschen engagieren daher einen Steuerberater. Der Steuerberater kennt sich bestens aus und hilft bei allen Angelegenheiten rund um die Steuerzahlungen. Verpflichtend ist ein Steuerberater nicht – und auch nicht in allen Fällen notwendig. Für Freiberufler ist die Steuererklärung meist selbst machbar. Zudem gibt es diverse Steuerprogramme, die die Arbeit erleichtern. Wann ist ein Steuerberater sinnvoll? Anders sieht es bei Unternehmen aus, die nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichtet sind. Diese Unternehmen verzeichnen einen Jahresumsatz, der 800.000 Euro überschreitet, oder einen Gewinn, der 80.000 Euro übersteigt. Kaufmännische Unternehmen sind zu einer doppelten Buchführung verpflichtet, was die Steuererklärung verkomplizieren kann. Entsprechend profitieren sie von der Unterstützung eines Steuerberaters.



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