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Bürgergeld-Reform: Heidi Reichinnek kritisiert geplante Jobcenter-Regel

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Die neue Grundsicherung sieht nicht nur strengere Sanktionen gegen säumige Leistungsbeziehende vor. Betroffene könnten auch in den Fokus einer anderen Behörde geraten. Arbeitslose Eltern, die mehrere Termine beim Jobcenter verpassen und anschließend sanktioniert werden, sollen künftig vom Jugendamt kontaktiert werden. Eine Anfrage von Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, macht nun auf die Passage in der Begründung des Gesetzentwurfs aufmerksam. Die vom Bundeskabinett beschlossene neue Grundsicherung sieht deutlich härtere Sanktionen gegen Leistungsbeziehende vor, die nicht zu Terminen erscheinen. Das gilt auch für Eltern minderjähriger Kinder. Wenn eine leistungsbeziehende Person drei Termine in Folge verpasst und kein triftiger Grund vorliegt beziehungsweise ein Härtefall festgestellt wird, können ihr bis zu 100 Prozent der Leistungen gekürzt werden. Wenn minderjährige Kinder in dem Haushalt leben, ist das Jobcenter angehalten, das Jugendamt zu informieren. Dieses soll dann prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Im Gesetzentwurf heißt es weiter, dass das Jugendamt in der Folge die erforderlichen Maßnahmen treffen und gegebenenfalls das Familiengericht anrufen soll. Derzeit zieht das Jobcenter das Jugendamt in der Regel dann hinzu, wenn es einen konkreten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt. Reichinnek: Drohkulisse aus Jobcenter und Jugendamt Die Linke im Bundestag kritisiert die neue Formulierung scharf. Fraktionschefin Heidi Reichinnek kommentierte die Pläne in einer Stellungnahme für t-online. "Ein reiner Verwaltungsvorgang – drei versäumte Termine beim Jobcenter – wird jetzt zu einem meldepflichtigen Kinderschutzfall", sagte sie. "Das ist nicht weniger als ein Skandal!" Nach einer Meldung seien die Jugendämter gezwungen zu handeln und Hausbesuche durchzuführen. Die Bundesregierung baue damit eine Drohkulisse aus Jobcenter, Jugendamt und Familiengericht auf, um armutsbetroffene Menschen gefügig zu machen. "Das schützt aber nicht die Kinder, sondern zwingt die Jugendhilfe, diejenigen zu kontrollieren und zu sanktionieren, die sie eigentlich unterstützen soll", so Reichinnek. Bundesregierung: Schutz der Kinder besonders wichtig Aus Sicht der Bundesregierung geht es aber bei dem Verfahren genau darum – die Unterstützung der Eltern und den Schutz der Kinder. In der Antwort auf die Anfrage heißt es, dass auch deswegen auf die Informationspflicht hingewiesen werde, "damit das Jugendamt tätig werden und das betroffene Elternteil unterstützen kann." In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es dazu weiter: "Die Jobcenter sollen insbesondere bei Entfall des Leistungsanspruchs im Fall von Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern eng mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten." Die Bundesregierung betont, dass im Falle einer Leistungskürzung nur die Leistungen des nicht erreichbaren Elternteils und nicht die der Kinder entfallen. "Der Schutz von Kindern ist für die Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen." Sie verweist außerdem auf die Härtefallprüfung. Mit ihr solle klargestellt werden, dass der Kinderschutz auch bei Leistungsentfall gewährleistet sei. Das Familiengericht könnte dann unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern dazu verpflichten, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Die Koalition unter Kanzler Friedrich Merz hat im Dezember eine Reform des Bürgergeldes beschlossen, das künftig "neue Grundsicherung" heißen soll. Ab Donnerstag befasst sich der Bundestag mit der Reform, die voraussichtlich im Sommer in Kraft tritt.



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