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Nach Urteil von Gericht: Streit um den Wolf: Warum es jetzt eine Feuerpause gibt

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Es ist ein Hin und Her im Streit um den Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald. Bis Mitte Februar dürfte die Entscheidung über den "Hornisgrinde-Wolf" nun ruhen. Warum das?

Es ist ein Tauziehen um das Leben des Wolfs aus dem Nordschwarzwald: Während das Umweltministerium die erste Hürde im Rechtsstreit um den umstrittenen Abschuss des Tieres genommen hat und die Jäger jederzeit losschicken könnte, wollen die Naturschützer nicht aufgeben und ziehen erneut vor Gericht. 

Nun gibt es im Streit um das Schicksal des Tieres eine Art Feuerpause. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das Ministerium um Geduld bis Mitte des Monats gebeten. Der Grund: Beim VGH als nächsthöhere Instanz sind nach Angaben einer Sprecherin zwei Beschwerden gegen die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart zum "Hornisgrinde-Wolf" eingegangen. 

Zwar seien die Beschwerden noch nicht begründet worden, sagte eine VGH-Sprecherin. Das Ministerium sei aber gebeten worden, bis zum 16. Februar mit dem Abschuss zu warten. "Dabei geht der Senat davon aus, dass die Beteiligten - in Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Sache - bis dahin Stellung nehmen werden und anschließend eine Entscheidung ergehen kann", heißt es in einer VGH-Mitteilung weiter. 

Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte am Abend: "Wenn der Verwaltungsgerichtshof mehr Zeit will, dann muss er selbst Verantwortung übernehmen und mit einem Hängebeschluss offiziell auf Pause drücken." Man verstehe die Schwierigkeit des Gerichts, dass es ohne Beschwerdebegründung schwerlich entscheiden kann. Es liege nun in der Hand der Kläger, mit einer rasch einzureichenden Begründung zur schnellen Klärung beizutragen.

Verwaltungsgericht wies Klage ab

Am Donnerstag hatte das VG Stuttgart den Wolf zum Abschuss freigegeben, weil sich dieser zu oft Menschen genähert habe. Er hatte damit die Entscheidung von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) bekräftigt und eine Klage der Naturschutzinitiative (NI) abgewiesen.

"Menschen sind zwar bislang noch nicht in Gefahr geraten", hatte der VG argumentiert. "Es gibt aber weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch Praxiserfahrungen, dass dies bei dem gezeigten Wolfsverhalten auch weiterhin so bleibt." Im Gegenteil: Es müsse vielmehr stets damit gerechnet werden, dass sich das Verhalten des Wolfs ändere. Der Wolfsrüde mit der Kennung GW2672m darf somit laut Gericht "ab sofort" gejagt und erlegt werden. 

Das Umweltministerium hält sich mit Informationen zum sogenannten Entnahmeteam streng zurück. Ein Sprecher sagte lediglich, das professionelle Team werde "zeitnah tätig werden müssen", weil weitere und möglicherweise gefährliche Begegnungen mit Menschen drohten. Am Wochenende werde es aber nicht tätig, hatte er betont. Es seien zu viele Ausflügler in der Nationalpark-Region unterwegs.

Ein Wolf ohne Scheu

Das Umweltministerium hatte sich nach eigenen Angaben nicht nur wegen des Verhaltens des Tieres für einen solchen Schritt entschieden. Vielmehr habe sich rund um den Wolf ein regelrechter Wolfstourismus entwickelt: Spaziergänger und Fotografen hätten gezielt versucht, den Wolf anzulocken.

Nach einer Statistik des Ministeriums soll sich der Wolf mit der Kennung GW2672m auch in jüngster Zeit wieder häufiger und näher an Menschen herangetraut haben. Es habe in der laufenden Ranzzeit - also in der Paarungszeit - weiterhin kritische Begegnungen gegeben. Darunter seien im Januar auch Sichtungen mit einem Abstand unter zehn Metern gewesen, sagte der Sprecher des Ministeriums der "Badischen Zeitung". 

Seit 2024 wurden insgesamt über 180 Sichtungen dokumentiert. In nahezu jedem zweiten Fall hatte ein Mensch einen Hund mit dabei. Experten gehen davon aus, dass der Wolf mangels Artgenossinnen an Hündinnen interessiert ist und erkannt hat, dass diese häufig von Menschen begleitet werden.

Naturschützer warnen vor Folgen

Die Naturschutzinitiative hatte hingegen in ihrer Klage auf die geringe Wolfspopulation im Südwesten verwiesen. Derzeit gelten vier männliche Tiere als sesshaft. Der Abschuss eines Wolfs entspreche einem Viertel der bekannten Population und könne den Erhaltungszustand der Art gefährden – ein Verstoß gegen EU-Vorgaben.

Das VG war dieser Argumentation nicht gefolgt. Der Erhaltungszustand der Wolfspopulation verschlechtere sich durch die Tötung eines einzelnen Tieres nicht, entschieden die Richter. Eine positive Entwicklung sei ohnehin nur denkbar, wenn weitere Tiere zuwanderten. Denn bislang sind alle sesshaften Wölfe männlich, ein Rudel kann daher nicht aufgebaut werden.

Rückkehr mit Konflikten

In Baden-Württemberg leben erst seit rund zehn Jahren wieder Wölfe. Für Aufmerksamkeit sorgten zuletzt Aufnahmen aus Forbach, auf denen zwei Tiere zu sehen waren – ein mögliches Zeichen für eine beginnende Rudelbildung.




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