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Justiz: Illegale Datenabfrage? Polizist muss vor Gericht

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Die seit Monaten geführte Debatte um die Arbeit der internen Ermittler der Thüringer Polizei wurzelt in Vorfällen im Raum Saalfeld. Nun muss einer der daran mutmaßlich beteiligten Beamten vor Gericht.

Weil er sich illegal Zugriff auf die privaten Daten eines Kollegen verschafft haben soll, muss ein Thüringer Polizist sich nun vor Gericht verantworten. Der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Rudolstadt habe eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Gera gegen den Mann zugelassen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Die Hauptverhandlung gegen den Polizisten soll im Sommer stattfinden.

Die Staatsanwaltschaft Gera hat den Mann angeklagt, weil sie ihm vorwirft, über das mobile Auskunfts- und Recherchesystem der Thüringer Polizei in den Dateien der Einwohnermeldeämter die dort erfassten Daten ohne einen berechtigten dienstlichen Grund abgefragt und weitergegeben zu haben. "Dies diente einer willkürlichen, gezielten Kontrolle, welche als vermeintlich zufällige, allgemeine Verkehrskontrolle legendiert wurde", hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera in der Vergangenheit erklärt.

Vorwurf: Kollegen in Kontrolle gelockt

In diese Verkehrskontrolle sollte nach dem Erkenntnisstand der Ermittler ein anderer Polizist gelockt werden – was schließlich auch gelang. Bei dem Beamten, der mutmaßlich auf diese Weise kontrolliert wurde, soll es sich nach dpa-Informationen um einen Polizisten handeln, der zuvor einen Fall von mutmaßlicher Polizeigewalt angezeigt hatte: Bei einem Einsatz von Polizisten aus Saalfeld soll einer der dort eingesetzten Polizisten Anfang 2023 zwei Männer misshandelt haben. Der Beamte, der diesen Fall angezeigt hatte, soll den eigenen Kollegen dann als "Verräter" gegolten haben. Es besteht der Verdacht, dass sie sich mit der gezielten Verkehrskontrolle an ihm rächen wollten.

Diese Vorgänge sind der Ursprung der seit Monaten geführten Debatte über interne Ermittlungen bei der Thüringer Polizei. In den Fokus dieser Ermittlungen waren später auch Polizeigewerkschafter gelangt. Es gab in diesem Zusammenhang wegen unterschiedlicher Vorwürfe auch Durchsuchungen in den Räumen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Erfurt.

Weitere Entscheidung des Landgerichts Erfurt

Unterdessen hat das Landgericht Erfurt die letzte dort noch anhängige Beschwerde im Zusammenhang mit diesen Durchsuchungen zurückgewiesen. Wie schon die anderen dort anhängigen Beschwerden sei auch diese "als unbegründet verworfen" worden, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Erfurt der dpa. Die Beschwerden hatten sich auf einen Verfahrenskomplex bezogen, der bei der Staatsanwaltschaft Erfurt anhängig ist. Dabei gehen die Ermittler unter anderem Untreue- und Betrugsvorwürfen gegen einzelne GdP-Funktionäre nach.

Die GdP selbst hatte in der Vergangenheit jedes Fehlverhalten bestritten und die Durchsuchungen ihrer Geschäftsräume scharf kritisiert.




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