Ein 13-jähriger Bursch in Oberösterreich geht das fünfte Jahr in Folge nicht in die Schule, soll nun in der dritten Klasse Volksschule wieder einsteigen. Dagegen kämpfen seine Eltern an. Der Oberste Gerichtshof sieht durch ein dauerhaftes Fernbleiben vom Unterricht das Kindeswohl gefährdet – mit schwerwiegenden Folgen.