Christian Ulmen wehrt sich gegen Vorwürfe von Collien Fernandes
Christian Ulmen weist über seinen Anwalt Vorwürfe zurück, die seine Ex-Frau Collien Fernandes gegen ihn erhoben hat – und kündigt erneut rechtliche Schritte an. Der Anwalt von Schauspieler Christian Ulmen , Christian Schertz, hat Deepfake-Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. "Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch", teilte Schertz in einer schriftlichen Erklärung am Freitag mit. "Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang", erklärte der Medienanwalt. Staatsanwaltschaft äußert sich: Plötzliche Wende im Fall Fernandes Tatsächlich wirft die Ex-Frau von Ulmen, die Moderatorin Collien Fernandes , dem Schauspieler im "Spiegel" vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Das Nachrichtenmagazin zitiert Fernandes mit: "Mir wurde über Jahre mein Körper geklaut." Auch den Vorwürfen der häuslichen Gewalt, die im "Spiegel" thematisiert wurden, widerspricht Christian Schertz im Namen seines Mandanten. Es habe "keinerlei einseitige Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen" von Christian Ulmen gegeben. Es handele sich viel mehr um "beidseitige Verfehlungen", denn Collien Fernandes sei "im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies, vorübergehend festgenommen worden war", heißt es in der Erklärung. Schertz kündigte zugleich an, aktuell gegen die "initiale Berichterstattung" des "Spiegel"-Magazins gerichtliche Schritte einzuleiten. Denn "Kernpunkte der Berichterstattung über unseren Mandanten sind damit nachweislich unvollständig und falsch. Die Berichterstattung ist daher nunmehr Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung."