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Was beim Urteil im Ludwigsburger Raser-Prozess wichtig ist

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Dashcam-Videos, Tränen im Gericht und ein umstrittener Mordvorwurf: Warum der Ludwigsburger Raser-Prozess so viele Fragen offenlässt – und was das Urteil für Temposünder bedeuten könnte. Fahrlässige Tötung oder Mord? Diese Frage steht im Mittelpunkt in einem der aufsehenerregendsten Raser-Prozesse der vergangenen Jahre. Drei Männer sollen vor einem Jahr in Ludwigsburg mit hochmotorisierten Autos bei einem illegalen Rennen einen Unfall verursacht haben, der zwei junge Frauen das Leben kostete. Nach zahlreichen Verhandlungstagen will das Stuttgarter Landgericht am Dienstag (14.00) ein Urteil verkünden. Die zentralen Fragen rund um Tempo, Vorsatz und Strafen: Was soll passiert sein? Angeklagt sind zwei Brüder im Alter von 33 und 35 Jahren sowie ihr 26-jähriger Cousin – alle mit türkischem Hintergrund. Sie verabredeten sich laut Anklage am Abend des 20. März 2025 zu einem Kräftemessen in der Innenstadt. Sie rasten durch die Bahnhofsunterführung, bremsten ab, sprachen sich ab und gaben sogar in der Tempo-50-Zone Vollgas. Dabei filmten sie sich, feuerten sich an und gaben sich Startzeichen - bis der jüngere Bruder mit seinem Wagen mit mehr als 130 km/h das Auto der 22 und 23 Jahre alten Frauen rammte, die gerade eine Tankstelle verließen. Was wirft die Anklage genau vor? Die Anklage fordert eine lebenslange Haft für den jüngeren vorbestraften Bruder wegen Mordes und eines illegalen Autorennens mit Todesfolge. Er habe kurz vor dem Aufprall das Gaspedal mehr als drei Sekunden lang durchgetreten. Seine Opfer hätten die Gefahr für ihr Leben nicht erkennen können. Für seinen Bruder, den Fahrer des zweiten Autos, fordert der Ankläger 13 Jahre Haft wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge und versuchten Mordes. Beim dritten Angeklagten, der mit dem älteren Bruder im Auto saß, plädierte er wegen illegalen Autorennens mit Todesfolge sowie fahrlässiger Tötung auf zwei Jahre und neun Monate Haft. Alle drei Männer sollen den Führerschein verlieren, die Brüder sogar lebenslang. Die Anwälte der Familien der beiden Frauen schlossen sich beim geforderten Strafmaß an und kritisieren die fehlende Reue der Männer. Wie erklären die Verteidiger die Tat? Der Anwalt des älteren Bruders, dessen Auto nicht direkt in den Unfall verwickelt war, fordert eine Verurteilung wegen illegalen Autorennens und fahrlässiger Tötung, nicht wegen Mittäterschaft und versuchten Mordes. Für den Unfallverursacher plädierte dessen Verteidiger gegen den Mordvorwurf, weil er einen dafür notwendigen bedingten Vorsatz nicht erkennen könne. Für den jüngsten Angeklagten fordert dessen Anwalt eine Bewährungsstrafe. Sein Mandant sei zwar am illegalen Rennen beteiligt gewesen, er sei aber nicht für den Tod der Frauen verantwortlich. Kann man mit dem Auto morden? Das ist in der Rechtsprechung nicht abwegig. Denn seit einer Gesetzesreform 2017 gilt: Wer auf öffentlichen Straßen Rennen fährt – auch allein gegen sich selbst – macht sich strafbar. Bei bloßer Teilnahme drohen bis zu zwei Jahre Haft, bei Gefährdung bis zu fünf Jahre und bei Todesfolge bis zehn Jahre. Ein Mordvorwurf kommt hinzu, wenn die Anklage unterstellt, Teilnehmende hätten Risiken bewusst ignoriert. Jüngere ähnliche Fälle zeigen zwar, dass Gerichte oft von fahrlässiger Tötung oder Totschlag ausgehen. Es gab aber auch schon Verurteilungen wegen Mordes, wie etwa das Urteil gegen den sogenannten Wollhaus-Raser von Heilbronn. Er wurde im April 2024 vom Landgericht Heilbronn wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Wann wird aus Raserei Mord? Ein Mord-Urteil erfordert nicht nur ein Rennen, sondern auch einen Tötungsvorsatz: Der Fahrer muss den Tod Dritter billigend in Kauf genommen haben, also nicht nur für möglich gehalten, sondern akzeptiert haben. Und es muss ein Mordmerkmal geben wie Heimtücke, niedrige Beweggründe oder ein gemeingefährliches Mittel wie das Auto. Das ist aber schwer nachzuweisen. Richter prüfen das anhand des Verhaltens vor, während und nach der Tat, etwa beim Tempo oder beim Bremsen. Der Bundesgerichtshof hat in vergleichbaren Urteilen Mord-Urteile aufgehoben, wenn der Vorsatz nicht klar nachweisbar war. Schrecken diese Verschärfungen ab? Nicht wirklich. Experten zweifeln auch am Abschreckungseffekt schärferer Strafen, da die Raser-Szene boomt. Aus Sicht des Landesinnenministers Thomas Strobl reicht der Strafkatalog für notorische Temposünder hingegen nicht aus. Der Gesetzgeber müsse prüfen, ob besonders unbelehrbare Raser ihre Führerscheine auf Lebenszeit verlieren könnten, fordert der CDU-Politiker. Wie erklären die Angeklagten ihr Verhalten? Der ältere Bruder sprach in einer Einlassung von "Übermut und Selbstüberschätzung" mit seinem "Traumauto", kurzen Rennstarts an Ampeln und falschem Vertrauen in Assistenzsysteme. Er übernahm volle Verantwortung, betonte aber auch, ihm sei das Leben nicht egal gewesen. Der Cousin relativierte ähnlich. Der Hauptangeklagte hatte im Verfahren gesagt, er sei für den Tod beider Frauen verantwortlich. "Mein Handeln ist durch nichts zu entschuldigen", ergänzte er. Er habe aber nicht vorgehabt, jemanden zu gefährden, sondern auf sein Können und die Technik seines Wagens vertraut. Ist ein Mordurteil wahrscheinlich? Das hängt von der Beweiswürdigung ab: Die Kammer muss überzeugt sein, dass der Fahrer den Tod anderer billigend in Kauf genommen hat. Wollte er nur rasen, ohne an mögliche Opfer zu denken, wäre das juristisch Fahrlässigkeit. Nahm er den möglichen Tod anderer dagegen bewusst in Kauf, könnte ein Mordurteil folgen. Ein Freispruch vom Mordvorwurf ist also durchaus denkbar. Warum ist das mehr als ein Einzelfall? Allen härteren Strafen und Gerichtsurteilen zum Trotz rasen noch zahllose Menschen um die Wette - und auch weiterhin vorbei an der Ludwigsburger Unfallstelle. Die Polizei registriert wieder deutlich mehr illegale Autorennen. Nach Zahlen des Innenministeriums wurden 2024 in Baden-Württemberg insgesamt 433 Fälle gemeldet, im ersten Halbjahr 2025 waren es schon 293. Das ist - bei einer hohen Dunkelziffer - ein Plus von über 40 Prozent, auch durch bessere Kontrollen und aufmerksame Zeugen.



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