Rechteck: Abrechnungspflicht wechselt mit dem Verwalter am 1. Januar
Wechselt ein WEG-Verwalter zum Jahresende, muss sein Nachfolger die Abrechnung des Vorjahres erstellen. Der neue Verwalter ist von Neujahr an zuständig.

Wechselt ein WEG-Verwalter zum Jahresende, muss sein Nachfolger die Abrechnung des Vorjahres erstellen. Der neue Verwalter ist von Neujahr an zuständig.