Der Rechtsextremist Marla Svenja Liebich wird, nachdem er untertauchte, in Tschechien verhaftet und stellt das Justizsystem erneut vor Herausforderungen. Nach Verurteilung zu einer Haftstrafe machte er Gebrauch vom Selbstbestimmungsgesetz, um diese im Frauengefängnis verbüßen zu können. Das Amtsgericht Halle prüft nun ob Rechtsmissbrauch vorliegt.