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Collien Fernandes: Rückschlag für Ulmen-Ex – spanische Justiz äußert sich

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Collien Fernandes zeigte Christian Ulmen auf Mallorca an. Nun hat ein Gericht dort entschieden, wohin der Fall gehört. Im November 2024 erstattete Collien Fernandes in Berlin Anzeige gegen unbekannt wegen der Erstellung sogenannter Deepfakes. Der Fall landete bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe , die die Ermittlungen zunächst einstellte. Fernandes warf der deutschen Justiz daraufhin Untätigkeit vor, insbesondere bei Fällen digitaler Gewalt. Ein Jahr später zeigte sie ihren Ex-Mann Christian Ulmen zusätzlich auf Mallorca an – auch, weil die dortige Justiz bei der Verfolgung von solchen Straftaten gegen Frauen fortschrittlicher ist. Fernandes erhoffte sich bessere Chancen. Doch das zuständige Gericht in Palma hat jetzt entschieden: Die spanische Justiz ist nicht zuständig. Dieser Beschluss liegt t-online vor, eine Sprecherin erläutert die Begründung im Detail. Zuerst hatte die "Mallorca Zeitung" berichtet, dass der Fall an die deutschen Behörden abgegeben werde. Warum der Fall nach Deutschland geht In dem Beschluss der zuständigen Richterin der Kammer drei für Gewalt gegen Frauen am Amtsgericht Palma heißt es: "Die Richterin beschließt die Ablehnung der Zuständigkeit und die vollständige Verweisung des Verfahrens an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft Itzehoe." Die Zuständigkeit der spanischen Gerichte lasse sich nicht aufrechterhalten, so die Begründung. Die Anwälte von Collien Fernandes können gegen die Entscheidung Einspruch einlegen. Die Gegenseite plant dies laut Medienberichten auch und könnte gegebenenfalls vor das Oberlandesgericht ziehen. In der Begründung für die Abgabe heißt es weiter: "Bei der Prüfung der umfangreichen, von der anzeigenden Partei vorgelegten Beweise erweist sich die Verbindung, die der Fall mit Deutschland aufweist, als offensichtlich", heißt es darin. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei daher in einer "privilegierten Position, die von ihr bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen." Weitere Argumente, die die spanische Behörde anführt: Beide Parteien sind deutsche Staatsangehörige. Die benannten Zeugen leben in Deutschland, sprechen Deutsch, und sämtliche vorgelegten Gespräche müssten aus dem Deutschen übersetzt werden, da keine der Parteien Spanisch spricht. Die mutmaßlichen Taten seien entweder auf deutschem Boden begangen oder über deutschsprachige digitale Plattformen verbreitet worden. Zudem habe Collien Fernandes ihren Ruf in erster Linie in Deutschland: "Frau Collien Fernandes ist in Deutschland eine weithin anerkannte Persönlichkeit, während ihr in Spanien eine solche öffentliche Relevanz fehlt", schrieb die Richterin. Das Argument der Anwälte von Fernandes, die Kampagne digitaler Gewalt könnte auch auf Mallorca Wirkung zeigen, weil es dort eine große deutschsprachige Gemeinschaft gebe, wies die Richterin zurück. Eine solche Argumentation entbehre "jeglicher Tragfähigkeit, um die Zuständigkeit der spanischen Gerichte zu begründen." "Lasst uns laut sein": Collien Fernandes macht Ankündigung Fernandes gegen Ulmen: Ein Mann spielt eine Doppelrolle Collien Fernandes' Anzeige: Staatsanwaltschaft will Ulmen-Fall abgeben Auch der Umstand, dass die Parteien zeitweise auf Mallorca gelebt haben könnten, ändere daran nichts. Selbst wenn Fernandes dort ihren "gewöhnlichen und tatsächlichen Aufenthalt" gehabt haben sollte, reiche das nicht aus, um den spanischen Gerichtsstand zu rechtfertigen. Die Vorwürfe und der Stand der deutschen Ermittlungen Collien Fernandes hatte Christian Ulmen am 2. Dezember 2025 auf Mallorca angezeigt. Die Vorwürfe umfassen Identitätsanmaßung, Verletzung von Geheimnissen, öffentliche Beleidigung, fortgesetzte Misshandlung und schwere Drohungen. Anschließend machte sie diese Vorwürfe in einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" öffentlich. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. In ihrer Anzeige hatte Fernandes unter anderem einen Vorfall aus dem Januar 2023 auf Mallorca erwähnt, der einen Polizeieinsatz zur Folge gehabt haben soll. Das anschließende Schnellverfahren war eingestellt worden, Fernandes hatte die Anzeige damals nicht weiterverfolgt. Die Richterin sehe keine ausreichenden Anhaltspunkte für "fortgesetzte Misshandlungen" auf spanischem Boden. Die Anzeige nennt zudem Vorfälle, die sich bereits im Jahr 2011 zugetragen haben sollen, also lange vor dem Umzug des damals noch unverheirateten Paares nach Mallorca. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe, die den deutschen Fall zunächst eingestellt hatte, hat die Ermittlungen nach zahlreichen Medienberichten wieder aufgenommen. Derzeit wird geprüft, ob die Ermittlungsbehörden in Potsdam den Fall übernehmen. Eine Entscheidung in der Sache steht noch aus.



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