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Häusliche Gewalt: Regierung bringt Stärkung für Gewaltschutz auf den Weg

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Mehr Schutz für Betroffene: Sachsen plant neue Plätze für Opfer häuslicher Gewalt und stockt das Personal bei der Beratung auf.

Die sächsische Regierung hat ein Gesetz für die Stärkung des Gewaltschutzes für Opfer häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht. "Wir stellen ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Hilfesystem bereit", sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs in Dresden. "Unser Ziel ist, dass jede Frau, wirklich jede Frau, den notwendigen Schutzplatz bekommt."

Mehr Schutzplätze und Personal in Beratungsstellen

Der Entwurf, den das Kabinett nun zur Anhörung freigegeben hat, sieht den Ausbau und die Absicherung der bestehenden Strukturen vor.Bis 2028 sollen etwa 19 neue Schutzplätze für Opfer häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt entstehen. In den sächsischen Einrichtungen für Männer, Kinder und Frauen gibt es dann insgesamt 227 Plätze. Zusätzlich ist mehr Personal zur Beratung von mitbetroffenen Kindern und Jugendlichen in den Schutzeinrichtungen geplant.

In den Beratungsstellen zu häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt, zu Menschenhandel sowie zur Täterberatung soll zudem das Personal verstärkt werden. Die aktuell 67 Stellen sollen bis 2028 um 11 Prozent zunehmen.

Köpping verwies auf die seit Jahren steigenden Fallzahlen in Deutschland wie auch in Sachsen. 2024 verzeichnete die sächsische Polizei 10.202 Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt, ein Drittel mehr als noch 2019. "Das ist, finde ich, eine sehr hohe Zahl", sagte Köpping. Frauen seien fast dreimal so häufig von häuslicher Gewalt betroffen wie Männer.

Sachsen setzt als erstes Land das Gewalthilfegesetz um

Sachsen beginnt damit als erstes Land mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, das Anfang 2025 im Bund beschlossen wurde. Es sieht einen Ausbau der Hilfsstrukturen in der Fläche vor. Auch im ländlichen Raum sollen bedarfsgerechte Schutz- und Beratungskapazitäten zur Verfügung stehen. Auch Männer, die Opfer häuslicher Gewalt werden, sind miteinbezogen.

Der Bund stellt Sachsen dafür in den kommenden zehn Jahren insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Für 2027 und 2028 erhält der Freistaat 11,8 Millionen Euro und muss weitere 27,3 Millionen Euro selbst finanzieren. 

Der Landtag soll sich ab Herbst mit dem Entwurf beschäftigen. Das Kabinett strebt an, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.




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