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Homeoffice oder Büro: Was sich steuerlich mehr lohnt

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Können Sie sich aussuchen, ob Sie ins Büro fahren oder vom heimischen Schreibtisch aus arbeiten? Beide Varianten bringen steuerliche Entlastung. Welche mehr lohnt. Die Homeoffice-Pauschale bleibt auch 2026 für Millionen Beschäftigte ein wichtiger Hebel, um Steuern zu sparen - und könnte in vielen Fällen sogar attraktiver sein als die Entfernungspauschale, die der Arbeitsweg ins Büro verspricht. Aktuell können Steuerzahler pro Tag im Homeoffice sechs Euro geltend machen - für maximal 210 Tage im Jahr. Das ergibt bis zu 1.260 Euro jährlich. "Die Pauschale wird ohne Nachweise gewährt und zählt zu den Werbungskosten", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler . Auf der anderen Seite gilt seit 2026 eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer des einfachen Arbeitswegs. Doch ein genauer Blick zeigt: Die tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg liegen oft darüber. Denn gerade bei hohen Spritpreisen verliert die Pauschale in der Praxis an Attraktivität - insbesondere bei kürzeren Strecken. Mogeln ist tabu Für viele Beschäftigte kann das Homeoffice daher finanziell die bessere Wahl sein. Denn die sechs Euro pro Tag sind unabhängig von Entfernung oder tatsächlichen Kosten - und damit klar kalkulierbar. "Wer nur wenige Kilometer zur Arbeit fährt, erhält über die Entfernungspauschale oft weniger als im Homeoffice", sagt Karbe-Geßler. Wer es sich also aussuchen kann und nur einen kurzen Arbeitsweg hat, fährt mit der Heimarbeit steuerlich besser. Wichtig: Ganz gleich, für welche Pauschale man sich entscheidet - sie "wirkt sie sich nur aus, wenn die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro überschritten wird", erklärt Karbe-Geßler. Und ebenfalls wichtig: Falsche Angaben, um sich steuerlich besserzustellen, dürfen Beschäftigte keineswegs machen. Wer mal im Homeoffice und mal im Betrieb arbeitet, sollte darum unbedingt Buch führen. Eine einfache Übersicht der Homeoffice- und Bürotage, etwa in Form einer Excel-Liste oder eines Kalenders, ist sinnvoll, da pro Tag steuerlich nur eine Variante angesetzt werden darf. Die jeweiligen Angaben gehören in die Anlage N der Steuererklärung . Dort können Beschäftigte zudem Kosten für Arbeitsmittel geltend machen - etwa einen benötigten Laptop oder den Bürostuhl.



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