Bisher gelten Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Künftig soll auch Femizid dazugehören, jedenfalls, wenn es nach Justizministerin Hubig geht.