Rentenerhöhung ab Juli: Für viele Rentner wird Steuererklärung Pflicht
Ab dem 1. Juli gibt es für Rentner mehr Geld. Das bedeutet für einige von ihnen aber, dass sie erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. 4,24 Prozent mehr: Ab dem 1. Juli haben Rentnerinnen und Rentner durch die Rentenanpassung ganz automatisch höhere Einkünfte . Das kann dazu führen, dass man als Ruheständler künftig den Grundfreibetrag überschreitet. Auch wenn man bisher keine Steuererklärung abgeben musste, kann diese somit zur Pflicht werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Grundfreibetrag gilt als Grenze Grundsätzlich gilt: Wer Rente bezieht, ist steuerpflichtig. Eine Einkommensteuererklärung muss er oder sie allerdings erst dann abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte, wozu auch die gesetzliche Rente gehört, höher sind als der Grundfreibetrag . Dieser liegt 2025 bei 12.096 Euro, für 2026 wurde er auf 12.348 Euro erhöht. Achtung: Zu den Einkünften gehören beispielsweise auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Gleichzeitig werden bestimmte Beträge abgezogen, etwa der Rentenfreibetrag. Dieser ist für jeden Rentner und jede Rentnerin unterschiedlich, weil er auf Basis der Jahresrente im ersten vollen Bezugsjahr berechnet wird. "Dieser Betrag bleibt dann in den Folgejahren unverändert", sagt Annemarie Reiff vom BVL. "Spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig." Testweise bei Elster eintragen Um herauszufinden, ob man eine Steuererklärung abgeben muss, rät die BVL-Expertin, das zum Beispiel mit dem Online-Finanzamt Elster oder einem Steuerprogramm zu überprüfen. Hier werden alle Einnahmen und abziehbaren Beträge eingetragen. "Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, besteht Abgabepflicht", sagt Annemarie Reiff. Auch zum Beispiel bei Lohnsteuerhilfevereinen können sich Rentner und Rentnerinnen beraten lassen.