Das Gericht befand, dass elektronisch überwachter Hausarrest für Egisto Ott nicht genügen werde. Er soll in Haft: Vier Jahre und ein Monat lang – und zumindest 20 Monate davon ohne Fußfessel. Aber nur, wenn das nicht rechtskräftige Urteil in der Instanz bestätigt wird. Oder muss der Ex-BVT-Beamte gar in Untersuchungshaft?