Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf schärfere strafrechtliche Regeln bei Kindesmissbrauch geeinigt. Die Überarbeitung soll den technologischen Entwicklungen und deren Nutzung für den Missbrauch oder die sexuelle Ausbeutung von Kindern Rechnung tragen. So wird beispielsweise Grooming als neue Straftat aufgenommen. Damit wird die Anbahnung von Übergriffen über Onlinedienste bezeichnet.