Krankenkassen sollen ihre Mitglieder künftig nicht mehr informieren müssen, wenn sie die Zusatzbeiträge erhöhen. Ein vorzeitiger Wechsel der Kasse wird dadurch deutlich erschwert. 93 Krankenkassen gibt es derzeit in Deutschland. Diese stehen – so zumindest der Wunsch der Bundesregierung – miteinander in Konkurrenz. Wer gut wirtschaftet, kann bessere Leistungen und günstigere Zusatzbeiträge anbieten. Vor allem mit niedrigen Kosten können sie dabei bei den Kunden punkten und diese zu einem Wechsel animieren. Um die Krankenkasse zu wechseln, können deren Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Erhöht ihre Krankenkasse die Zusatzbeiträge, entfällt die Mindestmitgliedschaftsdauer von einem Jahr. Stattdessen können Kunden sofort einen Wechsel beantragen. Informationspflicht für die Erhöhung der Zusatzbeiträge soll entfallen Eine geplante Reform der Bundesregierung könnte einen Wechsel der Krankenkasse jedoch deutlich schwerer machen. Wie aus einem Änderungsentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hervorgeht, sollen die Krankenkassen ihre Versicherten künftig nicht mehr über die Erhöhung der Zusatzbeiträge informieren müssen. Ursprünglich hatte die Bundesregierung die Krankenkassen lediglich von der Pflicht entbinden wollen, die Versicherten per Brief über die Erhöhung der Zusatzbeiträge informieren zu müssen. Stattdessen war vorgesehen, dass die Kassen ihre Mitglieder nur noch elektronisch, etwa per E-Mail, informieren sollten. Dies sollte den Krankenkassen Verwaltungskosten sparen. Psychotherapeuten sind alarmiert: "Viele Kollegen überlegen, ihren Kassensitz zurückzugeben" Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenkasse senkt Zusatzbeitrag deutlich Nun soll diese Pflicht zur Information der Mitglieder jedoch offenbar vollständig entfallen, berichtet der "Tagesspiegel". So heißt es in den Änderungsvorschlägen nun: "Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, wird gestrichen." Sonderkündigungsrecht: Nur kurze Frist nach Erhöhung Unklar bleibt dadurch, wie Versicherte künftig von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen sollen. Dieses gilt nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags nämlich nicht unbefristet. Stattdessen gilt nur ein kurzes Zeitfenster, in dem die Versicherten aktiv werden müssen. So müssen Versicherte spätestens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, einen Beitrittsantrag bei einer neuen Krankenkasse stellen. Zwar ist ein Wechsel auch im Nachhinein möglich, jedoch erst, wenn man mindestens zwölf Monate bei seiner Krankenkasse versichert ist. Eine Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts wird durch die Gesetzesänderung jedoch erheblich erschwert. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, erklärte dem "Tagesspiegel": "Ohne klare Informationspflicht können Versicherte nach Beitragserhöhung nicht mehr vorzeitig die Krankenkasse wechseln. Das darf die Koalition nicht zulassen."