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Medienstreit: Gericht: Kritik an „OAZ“ durch „Volksverpetzer“ erlaubt

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Das OLG Dresden erlaubt dem Blog-Portal „Volksverpetzer“ weiterhin kritische Äußerungen über die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“.

Die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“ („OAZ“) hat keinen Anspruch auf die Unterlassung kritischer Äußerungen durch das Blog-Portal „Volksverpetzer“. Eine entsprechende Beschwerde der „OAZ“ hat das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag zurückgewiesen.

In dem Verfahren ging es laut Gericht um einen Artikel des „Volksverpetzers“, in dem sich die Autoren kritisch mit der Berichterstattung eines „OAZ“-Redakteurs auseinandersetzen. Ihm werfen sie nach Darstellung des Gerichts etwa eine „verharmlosende und sympathisierende Berichterstattung“ über anthroposophische Gruppen wie die vom Verfassungsschutz beobachtete völkische „Anastasia“-Bewegung vor.

Die „OAZ“ und der Autor des Artikels sahen in Formulierungen und Äußerungen des Artikels unwahre Behauptungen und wollten eine einstweilige Verfügung erreichen, wonach die Autoren diese Behauptungen künftig unterlassen müssen. In erster Instanz war die „OAZ“ bereits Anfang Juni vor dem Dresdner Landgericht gescheitert.

Gericht: Meinungsfreiheit statt strafbare Beleidigung

Konkret ging es unter anderem um Teile des Artikels, in denen der „OAZ“-Autor als „Faktenleugner“ und „Anthroposophie-Funktionär“ bezeichnet wurde. Das Gericht sah die Äußerungen als zulässig an, „weil es sich dabei nicht um beweisbare Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen handele, die keine strafbare Beleidigung oder Schmähkritik enthielten“, heißt es in einer Mitteilung. 

Die „OAZ“ war Ende Februar erstmals mit einer gedruckten Ausgabe von rund 43.000 Exemplaren erschienen. Aktuell erscheint die Zeitung als Printausgabe immer freitags, an den übrigen Tagen gibt es eine digitale Ausgabe inklusive E-Paper. Die Zeitung erscheint im neu gegründeten Ostdeutschen Verlag, der wie der Berliner Verlag („Berliner Zeitung“) zur Ostdeutschen Medienholding GmbH gehört.




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