Verbraucherschutz: Umweltangaben gelten auch für „Luxus-Spaßautos“
Ein Autohändler durfte Angaben zu CO₂-Emissionen und Energieverbrauch von Pkw im Luxussegment nicht einfach weglassen. Die Umwelthilfe zog erfolgreich vor Gericht.

Ein Autohändler durfte Angaben zu CO₂-Emissionen und Energieverbrauch von Pkw im Luxussegment nicht einfach weglassen. Die Umwelthilfe zog erfolgreich vor Gericht.