Schneller als geplant ging es am Freitagnachmittag im Untreueprozess gegen den Linzer Ex-Bügermeister Klaus Luger. Denn die beiden geladenen Anwälte machten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Am Ende gab es einen Freispruch – weil Luger inhaltlich das umstrittene Gutachten nicht in Auftrag gab und weil nicht das Fehlverhalten des Ex-Bürgermeisters zu prüfen war. Nicht rechtskräftig.