Sachsen-Anhalt: Diese gängigen Fehler machen Stimmzettel für die Landtagswahl ungültig
Ein falsches Kreuz oder ein Kommentar: Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt können bereits kleine Fehler dazu führen, dass ein Stimmzettel seine Gültigkeit verliert.
Am Sonntag wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Bei der letzten sachsen-anhaltischen Landtagswahl im Jahr 2021 waren über 17.000 Erst- und 15.000 Zweitstimmen ungültig, wie die Bundeswahlleiterin mitteilte. Damit die eigene Wahlentscheidung definitiv zählt, sollten Wählerinnen und Wähler einige Fehler vermeiden.
So sieht der Stimmzettel bei der Landtagswahl aus
Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Wer dort die meisten Stimmen erhält, gewinnt das Direktmandat und zieht in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Sie entscheidet maßgeblich darüber, wie viele Sitze die einzelnen Parteien im Landtag bekommen.
Wichtig: Die beiden Stimmen können unabhängig voneinander vergeben werden. Beispielsweise kann die Erststimme an einen Kandidaten von Partei A vergeben werden und die Zweitstimme an Partei B gehen. Auch wird ein Stimmzettel nicht ungültig, wenn nur eine der beiden Stimmen abgegeben wird. Die nicht abgegebene Stimme wird lediglich nicht gewertet.
Damit ein Stimmzettel gültig ist, sollte man hingegen diese gängigen Fehler vermeiden:
Fehler 1: Zu viele Kreuze
Für die Erststimme und für die Zweitstimme kann jeweils nur ein Kreuz gesetzt werden. Wer beispielsweise bei der Erststimme zwei verschiedene Bewerber ankreuzt, macht diese Stimme ungültig. Gleiches gilt für die Zweitstimme, wenn dort mehr als eine Partei gekennzeichnet wird.
Fehler 2: Smileys und andere Symbole
Um seine Stimme abzugeben, ist nicht zwingend ein Kreuz nötig. Auch ein Haken, ein Kreis oder ein Punkt sind zulässig. Entscheidend ist, dass auf dem Stimmzettel eindeutig zu erkennen ist, wem die Stimme gelten soll.
Wer statt eines neutralen, eindeutigen Zeichens jedoch etwa ein Smiley-Gesicht auf den Stimmzettel malt, riskiert, dass seine Stimme ungültig wird. Denn ein solches Symbol kann unterschiedlich interpretiert werden und lässt deshalb möglicherweise keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen. Auch Symbole verfassungswidriger Organisationen oder andere Zeichen, die eine politische Weltanschauung ausdrücken, sind nicht erlaubt und können die Stimme ungültig machen.
Fehler 3: Kommentare auf dem Stimmzettel
Neben Smileys und Symbolen haben auch kritische Anmerkungen, Erklärungen, warum eine bestimmte Partei gewählt wurde, und anderweitige Äußerungen nichts auf dem Stimmzettel verloren. Die Bundeswahlleiterin schreibt dazu: „Die Stimmabgabe soll sich auf das klare sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken.“
Fehler 4: Die eigene Identität verraten
Auch Hinweise auf die eigene Person können zur Folge haben, dass ein Stimmzettel seine Gültigkeit verliert. Wer etwa seinen Namen oder andere Angaben, durch die sich die Wählerin oder der Wähler identifizieren lässt, auf den Stimmzettel schreibt, gefährdet das Wahlgeheimnis. Den Wahlbogen also bitte nicht unterschreiben.
