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Eklat um Verfassungsschutz: Weimer hält heikle Dokumente unter Verschluss

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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat zentrale Unterlagen, die zum Ausschluss dreier Läden vom Buchhandlungspreis führten, zur Verschlusssache erklärt – obwohl die Gründe dafür zweifelhaft erscheinen. Das zeigen interne Unterlagen. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer steht unter zunehmendem Druck: Drei von 118 Preisträgern des Deutschen Buchhandlungspreises schloss er vom Wettbewerb aus – aufgrund "verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse". Deren Inhalt kennt seine Behörde nicht und dürfte ihn auch nicht weitergeben, sollte sie jemals davon erfahren. Das hat Geheimschutzgründe. Schließlich sollen mutmaßliche Extremisten durch die Veröffentlichung solcher Informationen keine Rückschlüsse auf Methoden des Nachrichtendiensts ziehen können. Weimers eigentliches Problem ist aber ein anderes: In der Kulturszene und auch im Kulturausschuss des Bundestags stößt seine Entscheidung, seit sie Anfang März bekannt wurde, auf erhebliche Kritik. Die Buchhandlungen und ihre Betreiber sehen sich seitdem mit dem Vorwurf konfrontiert, Extremisten zu sein. Weimer erlitt vor Gericht dazu bereits eine erste Niederlage: So nennen darf er eine betroffene Buchhandlung mittlerweile nicht mehr. Außerdem erwarten Experten, dass sich auch die Anfrage seines Hauses an den Verfassungsschutz als rechtswidrig herausstellt. Interne Unterlagen wecken Zweifel Deswegen steht eine zentrale Frage im Raum: Warum schaltete Weimers Behörde den Verfassungsschutz überhaupt ein, um gerade diese drei Buchhandlungen zu überprüfen? Dazu hält sich Weimer weitgehend bedeckt – und Dokumente, die den Sachverhalt erhellen könnten, unter Verschluss. Interne Unterlagen, die t-online vorliegen, lassen die Begründung für den weitreichenden Geheimschutz zweifelhaft erscheinen. Seine Version der Ereignisse schilderte Weimer als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 18. März in einer Sitzung des Kulturausschusses: Solche Überprüfungen seien die "absolute Ausnahme" und würden es auch bleiben. Sowohl im Ausschuss als auch in einem am gleichen Tag erschienenen Interview mit der "Zeit" führte er die Expertise seiner Fachabteilung dafür an, warum er den Verfassungsschutz eingeschaltet habe. Zweifel an dieser Darstellung weckten indes bereits interne Dokumente, die t-online vorliegen: In einer Vorlage für die Hausleitung vom 10. Oktober 2025 hatte die Fachabteilung empfohlen, alle von der Jury nominierten Buchläden auszuzeichnen, wie t-online berichtete . Alle Buchhandlungen erfüllten demnach die Teilnahmebedingungen. Festgehalten sind in der Vorlage nur wenige Informationen aus Eigendarstellungen der Buchläden, die auf eine linke politische Ausrichtung schließen lassen. Unter anderem, dass einer der Läden Bücher zu marxistischer Theorie im Sortiment hat und ein anderer von seiner Webseite auch auf die Antifa Bremen verlinkt. Ein Sprecher von Weimer sagte dazu am Donnerstag dem Bayerischen Rundfunk (BR), dass die Dokumente den Sachverhalt nicht vollständig abbildeten. "Die Hinweise für die betreffenden Anfragen beim Bundesverfassungsschutz wurden Wolfram Weimer erst nach dem Entstehen der zitierten Dokumente bekannt." Weimer präsentiert Chronologie Am Freitagabend legte Weimers Haus sogar eine Chronologie vor, über die die Deutsche Presse-Agentur berichtete: Die Vorlage vom 10. Oktober habe Weimer nie erreicht. Vielmehr hätten sich "bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben". Diese hätten Ende Oktober 2025 zu einem Haber-Verfahren – also einer Abfrage beim Verfassungsschutz – zu zwei Buchhandlungen geführt. In der zweiten Novemberhälfte habe das Bundesamt für Verfassungsschutz schließlich in beiden Fällen "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" gemeldet, "die auf mündliche Nachfrage erläutert wurden". Weimer sei Anfang Dezember darüber informiert worden. "Er folgte dann dem ihm vorgelegten Votum, den Preis nicht an die beiden Buchhandlungen zu vergeben", hieß es weiter. Buchhandlung Nummer drei wurde den Angaben zufolge "aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise" im Januar in einem weiteren Haber-Verfahren überprüft. "Nach entsprechender Rückmeldung des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde auch in diesem Fall entschieden, den Preis nicht zu verleihen." Was genau Anlass für die Überprüfungen war, warum sie in zwei Etappen erfolgte und welcher Art die "verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse" sind, teilte Weimers Sprecher nicht mit. Dem Bayerischen Rundfunk hatte er tags zuvor gesagt, zu weiteren Details werde Weimer sich aufgrund der laufenden Rechtsverfahren nicht weiter äußern. Schweigen – auch vor Gericht Allerdings hielten sich Weimer und sein Haus auch in einem dieser Rechtsverfahren zurück mit Informationen, die die Behörde nach dem 10. Oktober 2025 selbst gewonnen haben will. Das geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. April 2026 hervor, der es Weimer vorerst verbietet, eine der Buchhandlungen und ihre Betreiber als "politische Extremisten" zu bezeichnen. Im Beschluss heißt es wörtlich: "Der [Bundesbeauftragte für Kultur und Medien] hat lediglich mitgeteilt, dass seinen Mitarbeitern 'Zweifel an der Preiswürdigkeit' von drei Buchhandlungen gekommen seien, ohne die hierfür relevanten Tatsachen offen zu legen. In dem Schreiben des BKM an das BfV vom 16. Januar 2026 ist darüber hinaus ohne weitere Details von seit kurzem vorliegenden 'Hinweise[n] auf einen möglicherweise linksextremistischen Hintergrund' die Rede. Hierzu hat der BKM dem Gericht weder weitere Hintergründe mitgeteilt noch sind solche anderweitig bekannt." Welche Hinweise Weimer und seiner Behörde jeweils nach dem 10. Oktober 2025 zugingen, und warum sie es notwendig machten, den Verfassungsschutz einzuschalten, blieb also weiterhin im Dunkeln. Alles Verschlusssache Grund dafür, so stellt es Weimers Behörde in einem Schreiben an t-online dar, ist offenbar der anfangs erwähnte Geheimschutz. t-online hatte auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes die Dokumente zur Verleihung des Buchhandlungspreises beantragt und in Teilen auch erhalten – manche wurden im Bescheid allerdings aus Geheimschutzgründen zurückgehalten. Und zwar nicht nur diejenigen, die direkt das Haber-Verfahren betreffen, also das Verfahren, das die Behörde zur Abfrage der Informationen beim Verfassungsschutz nutzte. Zur "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" hat Weimers Behörde auch sämtliche Dokumente erklärt, "die die Auslösung, Anwendung und Ergebnisse dieses Verfahrens betreffen oder inhaltliche Details hierzu wiedergeben". Auch sie einzustufen, sei notwendig, da durch sie "Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des [Bundesamts für Verfassungsschutz] gezogen werden" könnten. Korrespondenz legt Verdacht nahe Davon erfasst dürften jene Dokumente sein, in denen Weimers Behörde die konkreten "Hinweise auf einen möglicherweise linksextremistischen Hintergrund" der Buchhandlungen zusammenstellte oder bewertete. Dass solche Hinweise existierten und auf ihrer Grundlage der Verfassungsschutz eingeschaltet wurde, gab sie gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin an. Enthalten sind sie in den t-online übermittelten Dokumenten nicht. Enthalten ist hingegen eine E-Mail-Korrespondenz mit dem Bundesinnenministerium von Ende Januar 2026, die diese Argumentation zweifelhaft erscheinen lässt – und zumindest den Verdacht nährt, dass der Geheimschutz sehr weit gezogen wird, möglicherweise um heikle Dokumente zurückzuhalten. Genauer handelt es sich dabei um einen E-Mail-Wechsel mit der Arbeitsgruppe im Innenministerium, die sich mit internationalem Terrorismus und Extremismus befasst. Weimers Behörde hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Verfassungsschutz eingeschaltet, die Auskunft erhalten, es lägen "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" zu zwei der Buchhandlungen vor, und deswegen entschieden, sie vom Preis auszuschließen. Das Verfahren zur dritten Buchhandlung in Berlin lief derweil noch. Ministerium verwies auf offene Quellen Damals nun stand aber ein Abteilungsleitertreffen mit der Jury des Buchhandlungspreises bevor, bei dem "zwingend offenkundig werden wird, dass BKM dem Juryvotum nicht folgen wird", wie es in der Korrespondenz heißt. Dass also die beiden Buchhandlungen, zu denen bereits Rückmeldungen des Verfassungsschutzes vorlagen, nicht ausgezeichnet werden sollten. Weimers Behörde erkundigte sich deswegen, wie sie den Ausschluss der Buchhandlungen "mit Blick auf den Geheimschutz und insbesondere auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Buchhändler" gegenüber der Jury begründen könne. Und dafür, dass Weimers Behörde Stand Oktober 2026 alle amtlichen Informationen zu dem Vorgang zur Verschlusssache erklärt hat, fiel die damalige Antwort des Innenministeriums erstaunlich aus. In der E-Mail an Weimers Behörde heißt es wörtlich: "Unserer Einschätzung nach wäre es unter Umständen sinnvoll, in einem ersten Schritt nur mit Verweis auf die allgemein bekannten und offen zugänglichen Erkenntnisse, die Sie auch in Ihrer Anfrage vom 13.01.2026 bereits erwähnt hatten, Ihre weiteren internen Schritte zu prüfen bzw. gegenüber der Jury Ihre Entscheidung zu begründen." Kritik aus der Opposition wird schärfer Das heißt: Drei Tage vor Einleitung des zweiten Haber-Verfahrens am 16. Januar durch Weimer übermittelte seine Behörde am 13. Januar offenbar selbst erarbeitete Anhaltspunkte an das Innenministerium. Und das behandelte diese übermittelten Informationen nicht als geheimschutzbedürftig. Jedenfalls empfahl das BMI nicht, die Jury gesondert zum Stillschweigen über diese offenen Anhaltspunkte zu verpflichten, wie vom BKM angesprochen. Stattdessen hält das Innenministerium fest, die Erkenntnisse des BKM seien "allgemein bekannt" und "offen zugänglich". Dies deckt sich mit den Angaben von Weimers Sprecher am Freitag, der die Hinweise für beide Haber-Verfahren ebenfalls als "öffentlich zugänglich" beschrieb. Im Januar hatte zumindest das Innenministerium also offenbar keine grundsätzlichen Bedenken, die Entscheidung gegenüber der Jury zunächst mit diesen offenen, allgemein bekannten Erkenntnissen zu begründen. Deutlicher wird das noch im darauffolgenden Absatz der E-Mail: "Andernfalls kann auch auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hingewiesen werden. Antworten auf Nachfragen zur genaueren Art der Erkenntnisse könnten dann mit Hinweis auf den Geheimschutz verweigert werden." Im Umkehrschluss spricht viel dafür, dass für die vorausgegangenen Anhaltspunkte aus Sicht des Innenministeriums gerade nicht dieselbe Geheimschutzlogik galt wie für die Informationen des Verfassungsschutzes. Die Opposition im Bundestag will nun weitere Aufklärung einfordern. Der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann (Grüne), sagte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, die Berichterstattung von t-online über die Akten werfe erhebliche Fragen zu Weimers Darstellung auf. "Weimer muss jetzt endlich offenlegen, wer den Verfassungsschutz eingeschaltet hat und aus welchen Gründen." Auch der Obmann der Linken im Kulturausschuss, David Schliesing, legte nach. "Der Verdacht drängt sich auf, dass Herr Weimer nicht nur durch Falschaussagen, sondern jetzt auch mit vorgeschobenen Geheimschutzgründen verhindern möchte, dass die Öffentlichkeit die Hintergründe seines skandalösen Ausschlusses der Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis erfährt", sagte Schliesing t-online. "Wenn sich herausstellen sollte, dass hier das Geheimschutzrecht dazu missbraucht wird, Aufklärung über rechtswidriges staatliches Handeln unmöglich zu machen, dann bekommt der Skandal noch eine ganz andere Dimension."



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