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Октябрь
2026

Einspeisevergütung wird abgeschafft: EEG-Kompromiss steht bevor

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Seit Monaten verhandeln Union und SPD über eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Jetzt könnte eine Einigung bevorstehen. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD stehen kurz vor einer Einigung um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Nach t-online-Informationen sollen die Fraktionen am Wochenende nochmals intensiv in die Verhandlungen gehen, in der kommenden Woche könnte die Einigung dann stehen. In der zweiten Novemberwoche wollen Union und SPD das neue EEG im Bundestag beschließen. Danach muss es noch von der Europäischen Union gebilligt werden, damit es pünktlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Die Novelle aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wurde Ende Juli vom Bundeskabinett beschlossen . Vor allem vonseiten der SPD gab es jedoch deutliche Kritik an den Plänen, weshalb ein Beschluss im Bundestag noch nicht gelungen ist. Zentraler Streitpunkt beim EEG war die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung für kleine und mittelgroße Solaranlagen. Befürchtet wird, dass Privathaushalte dann keine Solaranlagen mehr kaufen – und in diesem Zuge auch Solarhandwerker vor dem Aus stünden . Einspeisevergütung soll abgeschafft werden – neue Idee im Raum Laut Kabinettsentwurf soll die Solarförderung für private Anlagen abgeschafft werden. Für neue Anlagen ab 2027 würde statt der bisherigen 20-jährigen, festen Vergütung nur noch für 36 Monate eine Übergangsvergütung gezahlt werden. Nach Ablauf der 36 Monate müssten Solarbesitzer ihren Solarstrom direkt vermarkten, also einen Drittanbieter damit beauftragen, ihn an der Strombörse zu verkaufen. Solche Direktvermarkter gibt es in Deutschland aber bisher nur sehr wenige – und die Gebühr, die sie dafür verlangen, kann daher auch noch recht hoch ausfallen. Die Erlöse aus dem verkauften Solarstrom würden sich dann schmälern. Außerdem sollen Solaranlagen ab 2027 grundsätzlich nicht mehr ihre volle Leistung ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Sie sollen pauschal auf 50 Prozent der Leistung gedrosselt werden. Dasselbe soll auch für alle am Netzanschlusspunkt verknüpften Anlagen gelten, das heißt, auch Speicher und Elektroautos dürften dann nicht alles ins Netz speisen. Besonders in der Autobranche führte dies zu Unmut – gerade erst wurden gesetzliche Hürden für das Einspeisen von Strom aus dem Auto abgebaut. Union und SPD könnten nach t-online-Informationen deshalb eine Alternative in das Gesetz mit aufnehmen. PV-Eigentümer könnten dann zwischen dieser und der Direktvermarktungspflicht wählen. Neues Modell würde Solarstrom für 7 bis 9 Cent vermarkten Die Idee, die wohl diskutiert wird, stammt vom Solar Cluster Baden-Württemberg, ein regionaler Wirtschaftsverband. Dieser hatte im Juli eine Stellungnahme zum EEG abgegeben und für eine "vereinfachte Marktintegration für PV-Kleinanlagen" plädiert. Das Papier wird auch in einem Forderungskatalog verlinkt, das die Union im September in die Verhandlungen mit der SPD eingebracht hat. Demnach sollen Eigentümer von Solaranlagen zwischen folgenden Optionen wählen können: Das Energiemanagementsystem (HEMS) oder der Wechselrichter ruft über ein noch zu errichtendes Portal die Börsenstrompreise für den nächsten Tag ab (" Day-Ahead-Preise "). Werden sehr niedrige oder negative Strompreise prognostiziert, dann wird die Solaranlage in diesen Stunden eigenständig abgeregelt. Die Anlage speist also keinen Solarstrom ein, wenn die Netze ohnehin dadurch überlastet werden. Dafür soll es für den Strom, der dann tatsächlich eingespeist wird, eine neue, besonders gewichtete Vergütung geben. Diese orientiert sich am tatsächlichen Marktwert, belohnt aber zusätzlich noch das marktdienliche Verhalten. Laut Berechnungen könnten Solarbesitzer dann zwischen 7 und 9 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Das ist mehr als die heutige Einspeisevergütung für Neuanlagen. Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab und steuert die Solaranlage über einen installierten intelligenten Stromzähler (Smart Meter). Fallen die Strompreise an der Börse, wird die Anlage zuerst gedimmt, dann bei weiter sinkenden Preisen abgeschaltet. Dafür erhält der Anlagenbetreiber eine marktwertorientierte Vergütung, die ebenfalls einer gewichteten Vergütung entsprechen soll. (Diese Idee wäre mit Aufwand für Netzbetreiber verbunden, weshalb sie von Solar Cluster nicht präferiert wird) Die Übergangsförderung gefolgt von der Direktvermarktungspflicht, wie bereits im Kabinettsentwurf geschildert. Laut Solar Cluster soll mit diesen Ausweichmodellen verhindert werden, dass Besitzer von Kleinanlagen "durch individuelle Direktvermarktungsverträge überfordert" werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass noch mehr Solaranlagen ans Netz kommen, die Solarstrom unkontrolliert ins Netz speisen. Für Solaranlagen, die vor 2025 installiert wurden, ist es nämlich unerheblich, wie viel ihr Strom gerade wert ist – die Einspeisevergütung gibt es trotzdem immer. Das bringt die Stromnetze im Frühjahr und Sommer immer wieder an ihre Belastungsgrenzen. Es bleiben aber noch offene Fragen, die das Papier nicht klärt. Unklar ist etwa, ob das "Portal", das die Börsenstrompreise auslesen soll, bis Januar 2027 wirklich noch erstellt werden könnte. Zumal hier strenge Sicherheitsanforderungen bestehen müssten, damit Hacker nicht darüber auf Solaranlagen zugreifen können. Auch Bestandsanlagen sollen weniger Solarstrom einspeisen Um die Belastung zu senken, schlägt Solar Cluster auch ein Anreizmodell für Bestandsanlagen vor. So könnten Solarbesitzer, die vor 2025 eine PV-Anlage installiert haben, einen "Marktdienlichkeitsbonus" erhalten, wenn sie ihren Solarstrom nicht zu Zeiten mit negativen Strompreisen einspeisen. Eine Pflicht ist aufgrund des Bestandsschutzes nicht möglich – die Solarbesitzer haben grundsätzlich ein Recht auf die vereinbarte, 20-jährige Einspeisevergütung. Der vorgeschlagene Bonus wäre also ein freiwilliges Programm. Noch steht nicht fest, ob sich die Bundestagsfraktionen auf dieses Modell verständigen werden. Union und SPD müssen sich aber bald einigen, um noch rechtzeitig vor Jahresende die Genehmigung der EU zu erhalten. Ansonsten laufen alle Fördermodelle im EEG zum 1. Januar aus – ohne Alternativen.

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