BGH: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen
Im Streit um die Kündigung von gut verzinsten Bauspar-Altverträgen haben die Bausparkassen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen.

Im Streit um die Kündigung von gut verzinsten Bauspar-Altverträgen haben die Bausparkassen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen.