„Achtung Baumfällarbeiten“ reicht nicht - Schmerzensgeld (nordbayern)
Urteile Traunstein - Wie stark müssen Baumfällarbeiten abgesichert werden? Schilder und Hupen reichen jedenfalls nicht, sagt das Landgericht Traunstein Das Landgericht Traunstein hat einer bei Baumfällarbeiten
