Berlin (dpa) - Unmittelbar vor der Entscheidung des Bundestages hat Bundesjustizminister Heiko Maas rechtliche Bedenken am geplanten Syrien-Einsatz der Bundeswehr zurückgewiesen. «Die Deutschen können sicher sein: Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr verstößt weder gegen das Völkerrecht noch gegen das Grundgesetz», sagte der SPD-Politiker dem «Tagesspiegel» (Freitag). Zur Begründung verwies Maas demnach unter anderem auf die vom Bundesverfassungsgericht 1994 getroffene Entscheidung, wonach Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit möglich sind. «Es gibt drei Resolutionen des UN-Sicherheitsrates gegen den IS, die das vorliegende Mandat abdecken. Nach dem EU-Grundlagenvertrag kann sich Frankreich zudem mit vollem Recht auf die Beistandsverpflichtung seiner EU-Partner berufen», sagte Maas.Der Bundestag entscheidet am Freitag über die Beteiligung der Bundeswehr am Militäreinsatz gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien. Bis zu 1200 Soldaten sollen zunächst bis Ende 2016 mit Aufklärungsflügen und einer Fregatte die internationale Koalition im Kampf gegen den IS-Terror unterstützen. Eine Mehrheit gilt als sicher.