Mehr Lohn bei belastender Arbeit - Bundesrichter urteilen: Mindestens 25 Prozent Zuschlag bei Nachtarbeit
0
Gute Nachricht für Nachtarbeiter: Sie haben einen Anspruch auf einen Zuschlag zum Bruttostundenlohn von mindestens 25 Prozent. So lautet eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.