Ludwigsburg (dpa) - Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen hat im Dezember 1958 ihre Arbeit aufgenommen. Sie sichtet weltweit Material vor allem aus Archiven, um NS-Verbrechen aufzudecken und noch lebende Verantwortliche zu benennen. Gelingt ihr das, gibt sie den Fall an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft ab, die ihn vor Gericht bringen oder das Verfahren einstellen kann. Selbst Anklage erheben kann die Zentrale Stelle nicht.Seit ihrer Gründung wurden mehr als 7500 Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaften übergeben. Das Ermittlerteam besteht aus sechs Juristen und einem Polizisten, hinzu kommen weitere Mitarbeiter in der Verwaltung. Zur Zeit der größten Arbeitsbelastung zwischen 1967 und 1971, als jeweils gleichzeitig mehr als 600 Vorermittlungsverfahren zu bearbeiten waren, waren dort 121 Mitarbeiter aktiv, davon 49 Staatsanwälte und Richter.Grundlage der Ermittlungsarbeit ist das allgemeine Strafrecht, ein Sonderstrafrecht für NS-Verbrechen gibt es nicht. Als die Zentrale Stelle 1958 eingerichtet wurde, gab es auch für Mord noch eine Verjährungsfrist, so dass man davon ausgegangen war, dass ihre Arbeit dadurch zeitlich begrenzt sein würde. Die Verjährung wurde später aber abgeschafft.