Neues EU-Erbrecht bringt Wahlfreiheit 0 17.08.2015 19:04 «Kleine Zeitung» (veved.ru) Grenzüberschreitendes Erben in der EU wird erleichtert: Anzuwendendes Erbrecht richtet sich nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Änderungen im Testament möglich. Moscow.media Частные объявления сегодня Rss.plus Все новости за 24 часа