Achtmal durfte der verurteilte Vergewaltiger Peter Breidenbach Ausflüge machen. Beim Besuch eines Kölner Brauhauses gelang ihm nun die Flucht. Kriminologe Torsten Verrel erklärt, welche Rechte und Freiheiten ein Straftäter in der Sicherungsverwahrung genießt.