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"Katzen-Lockdown" Walldorf: Betroffene Halter packen aus und kritisieren "Tierquälerei"

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Von Sophia Stoye

Walldorf. Sie sind verzweifelt, sauer und völlig verständnislos: Seit Dienstag und noch bis Ende August müssen die Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Walldorf-Süd ihre Vierbeiner im Haus behalten. Die Regelung des Rhein-Neckar-Kreises dient zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen, die im südlichen Neubaugebiet der Stadt ihre Jungvögel aufziehen.

"Die Allgemeinverfügung zwingt einen zur Tierquälerei", sagt eine betroffene Katzenhalterin. Die 47-jährige Walldorferin hat eine vierjährige Katze, seitdem das Tier klein ist, durfte es raus gehen. Jetzt, am zweiten Tag des Freigänger-Verbots, sei die Katze bereits aggressiv. "Gestern hat sie meine Tochter angegriffen", berichtet die Frau. Bei ihrem Bekannten, dessen zwei Katzen ebenfalls vom Hausarrest betroffen sind, ist die Situation ähnlich: "Eine der beiden Katzen hat gestern jemandem aus der Familie ins Bein gebissen." Die andere habe sich jetzt schon zurückgezogen und mache einen depressiven Eindruck. Außerdem bekomme es nun auch sein Hund ab, der nicht mehr zur Ruhe komme, weil die beiden Katzen die ganze Zeit im Haus seien.

"Für uns ist die Allgemeinverfügung eine große Einschränkung: Jeder, der frei laufende Katzen hat, weiß das", berichtet die 47-Jährige. Die Walldorferin könne nicht einmal mehr lüften, ohne dass das Tier aus dem Fenster springe. "Eigentlich bräuchten diese Katzen eine 24-Stunden-Betreuung." An die Verordnung halten, kann sich die Walldorferin deshalb nicht, gibt sie offen zu. Auch zum Zeitpunkt des Gesprächs ist die Katze wohl draußen unterwegs. "Ich überlege, die Markierung am Ohr entfernen zu lassen, damit man die Katze nicht mehr zuordnen kann", sagt die 47-Jährige.

Ihr Bekannter versucht zumindest, sich an die Verordnung zu halten: "Wir haben extra das Stockwerk unter dem Dach für die Katzen eingerichtet", so der 39-Jährige. Hätten sie diesen Platz nicht, wäre es auch schwer gewesen, "weil die Kinder ständig rein und raus rennen".

Vor allem ärgert den Walldorfer die Art und Weise, wie die Allgemeinverfügung durchgesetzt wurde: "Das Thema ist schon lange bekannt: Warum hat man uns nicht schon letztes Jahr informiert, damit wir Zeit gehabt hätten, uns vorzubereiten?" Damit die Maßnahme direkt umgesetzt werden müsse, ohne dass man durch Widerspruch eine Aufschiebung beantragen könne, ist ein betroffenes Ehepaar überzeugt.

Der 45-Jährige und seine 42-jährige Frau sind ratlos: "Wir wissen nicht, wie wir das Verbot umsetzen sollen." Der Kater kratze bereits jetzt an den Möbeln, uriniere im Haus und miaue vor der Tür – nachts zu schlafen, sei deshalb schwierig. Sobald sie eine Rückmeldung vonseiten des Tierschutzvereins Wiesloch/Walldorf bekommen, wollen die beiden juristisch gegen die Allgemeinverfügung vorgehen. Auch andere Katzenhalter hatten das in den Sozialen Medien angekündigt.

Das Ehepaar wohnt im "roten Bereich": dem Gefahrenbereich, der in unmittelbarer Nähe zu den Brutplätzen der Haubenlerchen liegt. Allerdings gilt die Allgemeinverfügung auch darüber hinaus. Somit muss jeder, der im grün umrandeten Geltungsbereich eine Katze hat, sie bis Ende August zu Hause behalten. Dieser Bereich erstreckt sich über einen Teil des Industriegebiets bei SAP und die Wohnstadt bis hinter die evangelische Kirche – gut ein Drittel des Stadtgebiets.

So sehr sie sich auch ärgern, für alle drei Betroffenen kommt es nicht infrage, ihre Katze fünf Monate lang wegzugeben – "weder emotional noch moralisch", sagt der 39-Jährige entschieden. "Und die Katzen jedes halbe Jahr umzuquartieren, quält standorttreue Lebewesen nur noch mehr."




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