Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln sorgt für Aufsehen: BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht darf nicht zur ARD-Wahlarena eingeladen werden. Rechtsexperte Christian Solmecke erläutert die Hintergründe und rechtlichen Aspekte.Von FOCUS-online-Christian Solmecke