Im Fall jenes Jägers, der in Neulengbach (Bezirk St. Pölten) versehentlich auf ein Pony geschossen hatte, wird die Staatsanwaltschaft St. Pölten kein Ermittlungsverfahren einleiten. "Es ist kein Straftatbestand erfüllt", sagte Leopold Bien, der Sprecher der Anklagebehörde, am Dienstag auf APA-Anfrage. Der Jäger hatte das Tier laut seinen Angaben am Abend des 26. Dezember 2024 mit einem Wildschwein verwechselt.