Im Fall um einen nunmehr 14-Jährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gequält worden sein soll, hat das Land Niederösterreich die in einer Klage erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Es liege "keinerlei Sorgfaltswidrigkeit" vor, "sämtliche gesetzlichen Pflichten" seien "vollumfänglich eingehalten" worden, wurde in einer von einer St. Pöltner Rechtsanwaltskanzlei verfassten Klagebeantwortung festgehalten.