Eine 18-Jährige, die am 10. April 2024 in Wien an ihrem dreijährigen Bruder geschlechtliche Handlungen vorgenommen, diese gefilmt und auf ihrem Handy abgespeichert hatte, ist dafür am Freitagnachmittag am Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Sie wurde wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Herstellung sowie Besitzes von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterials rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt.