Auch ein stiller Waldfriedhof braucht eine gewisse Anbindung an das Siedlungsgebiet bzw. das öffentliche Verkehrsnetz, um für alle Bevölkerungsgruppen gut erreichbar zu sein. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Oberösterreich, über die dieses am Mittwoch informierte. Hintergrund war die Beschwerde einer Gemeinde, der eine entsprechende Widmung vom Land - zu Recht, wie das LVwG befand - versagt worden war.