Ein Segeberger Handwerksbetrieb hat von Auftraggebern Vorauszahlungen gefordert - und dann nicht geliefert. Müssen Abschlagszahlungen überhaupt sein? Wie können sich die Kunden schützen und eine Anzahlung absichern? Die Antworten der Kreishandwerkerschaft Mittelholstein sind nicht sehr ermutigend.