Gleich am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Kiel gab der Angeklagte zu, vor der Diskothek „Bumer“ in Neumünster im vergangenen Sommer einen anderen Mann mit vier Messerstichen lebensbedrohlich verletzt zu haben. Er sagt, er habe aus Notwehr gehandelt. Das Opfer erschien indes nicht vor Gericht.