Im Wahlkampf herrscht Begriffschaos um die AfD. Ist „rechtsradikal“ dasselbe wie „rechtsextrem“? Was heißt „in Teilen gesichert rechtsextremistisch“? Und was unterscheidet verfassungsrechtlich einen „Prüffall“ von einem „Verdachtsfall“? Versuch einer Begriffsklärung am rechten Rand.