Ein 20-Jähriger rast mit 140 km/h betrunken und auf Drogen durch Büdelsdorf. Die Polizei will ihn anhalten. Da haut er ab. Sein Anwalt sagt, dass er den Führerschein trotzdem wiederkriegen sollte, das Verfahren sei schließlich Denkzettel genug. So urteilt das Rendsburger Amtsgericht.