Nur wenige Tage nach der Präsentation seines für die Regierung erstellten Rechtsextremismusreports platzt ein Gerichtsurteil in den Streit zwischen dem Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) und der FPÖ. Das Handelsgericht Wien sieht es als zulässig an, das DÖW als "pseudowissenschaftliche Institution" zu bezeichnen. Das DÖW hatte die Blauen auf Unterlassung und Widerruf geklagt, was jedoch abgewiesen wurde. Das DÖW kann binnen vier Wochen berufen.