Mehr als sechs Jahre nach dem Auffliegen von Datenschutzverstößen durch die Post bei der Verarbeitung von parteipolitischen Präferenzen einzelner Kunden bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nun die Strafe - sie wurde mit 16 Millionen Euro auch etwas reduziert. Ganz abgeschlossen ist der Fall aber noch immer nicht, denn die Post lässt den Fall beim Verwaltungsgerichtshof überprüfen.