Ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) führt nun dazu, dass das seit Langem verfolgte Straßenbauprojekt der S1 samt dem Lobautunnel in Wien noch längere Zeit nicht realisiert werden kann. Das BVwG ersucht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um eine Vorabentscheidung, ob die Rechtsgrundlage für das Projekt passt. Es geht um eine verabsäumte Umweltprüfung für eine Änderung des Bundesstraßengesetzes im Jahr 2006.