Zwei Niederlagen für AfD vor bayerischem Verfassungsgerichtshof
Die AfD hat zwei Niederlagen vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof erlitten. In einer der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen wiesen die obersten bayerischen Verfassungsrichter in München die Klage dagegen ab, dass die AfD in der vergangenen Legislaturperiode keinen Abgeordneten in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt bekam. In einem zweiten Verfahren scheiterte die AfD gegen das bayerische Wirtschaftsministerium.