Verwarnung für Fußballweltmeister Boateng in Körperverletzungsverfahren
Das Landgericht München I hat den Fußballweltmeister Jérôme Boateng wegen Körperverletzung verwarnt. Boateng erhielt am Freitag eine Verwarnung unter Vorbehalt in Höhe von 200.000 Euro. Dies ist wie eine Geldstrafe auf Bewährung zu verstehen, nur im Fall eines neuen Vergehens müsste Boateng zahlen. Die Richterin sagte, von dem Vorwurf des "notorischen Frauenschlägers" gegen Boateng sei in dem Verfahren nichts übrig geblieben.