Parteien: Frist für Wahlvorschläge zur Landtagswahl endet
Wer bei der Landtagswahl antreten will, muss vorher zugelassen werden. Zahlreiche Unterlagen sind bereits eingereicht.
Für die Landtagswahl in Brandenburg am 22. September liegen dem Landeswahlleiter bisher Wahlvorschläge von 13 Parteien und einer Listenvereinigung vor. Neben den bereits im Landtag vertretenen Parteien sind dies etwa das Bündnis Sahra Wagenknecht, die Tierschutzpartei, die Werteunion oder das Listenbündnis aus Piratenpartei, Volt und Ökologisch-Demokratischer Partei. Die Frist für die Anmeldung von Wahlvorschlägen von Parteien und Vereinigungen sowie die damit verbundenen Unterlagen endet heute um 18.00 Uhr.
2.000 Unterschriften notwendig
Wahlberechtigte oder Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind, müssen den Angaben zufolge zusätzlich zu den Unterlagen noch 2.000 Unterstützungsunterschriften für Landeslisten einreichen. Bei den Kreiswahlen liegt die Quote bei 100 Unterschriften.
Laut Landeswahlleiter beziehen sich Nachfragen oder Nachforderungen etwa auf fehlende Zustimmungserklärungen oder fehlende Wählbarkeitsbescheinigungen. Teils geht es auch um abweichende Berufsangaben oder Wohnanschriften bei einem Wahlvorschlag.
Entscheidung über Zulassung am Freitag
Im Laufe der Woche werden die Angaben überprüft. Über die Zulassung der Landeslisten und der Kandidatinnen und Kandidaten wird der Landeswahlausschuss am Freitag (9. August) in öffentlicher Sitzung entscheiden. Bis dahin sollen auch die 44 Kreiswahlausschüsse zusammenkommen, um über die Zulassung der jeweiligen Kreiswahlvorschläge zu befinden.